Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der eleven real estate GmbH:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen.
Unsere Angebote erfolgen auf Grund der uns vom Aufraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir nur bei gesonderter schriftlicher Übernahmeerklärung.
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, bzw. Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu zahlen.
Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird, so z. B. bei Kauf statt Miete.
Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz in Höhe der Nachweis- oder Vermittlungsgebühr, soweit nicht der Empfänger unseres Angebotes nachweist, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.
Wir sind berechtigt, für den Käufer und den Verkäufer tätig zu werden. Insoweit sind wir, soweit im Einzelfall kein abweichender Auftrag erteilt ist, berechtigt, sowohl vom Käufer bzw. Mieter als auch vom Verkäufer, Vermieter oder Verpächter Provison zu verlangen.
Bei direkten Verhandlungen mit dem Verkäufer ist stets auf uns Bezug zu nehmen.
Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Maklerprovision für die Vermietung von Wohnraum im privaten Bereich 2 Nettokaltmieten zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer, - bei der Vermietung von Gewerberaum im gewerblichen Bereich 3 Nettokaltmieten zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer,- bei Kauf / Verkauf von Wohn- oder Gewerbeimmobilien 3 % zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Grundlage der Provisionsermittlung ist in diesem Fall der Gesamtkaufpreis.
Die Provision ist fällig und zahlbar bei Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrages und nach Eingang der Rechnung. Verzug tritt ohne Mahnung ein, wenn der Zahlungspflichtige nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.
Die Provisionspflicht entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne uns direkt oder durch Dritte zum Abschluss gekommen ist. Die Maklerprovision ist ferner zu zahlen, wenn mit dem von uns nachgewiesenen Objekt innerhalb von 18 Monaten das Grundstücksgeschäft abgeschlossen werden sollte.
Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später aufgehoben wird.
Von einem Vertragsabschluss über eines der uns angebotenen Objekte, auch nach Beendigung des Auftrages ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Vertragsbedingungen sowie die Vertragspartner sind uns zu nennen.
Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht eine vorsätzliche Handlung vorliegt.